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   VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 526/15 HGW   

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VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 526/15 HGW (https://dejure.org/2018,14178)
VG Greifswald, Entscheidung vom 05.04.2018 - 3 A 526/15 HGW (https://dejure.org/2018,14178)
VG Greifswald, Entscheidung vom 05. April 2018 - 3 A 526/15 HGW (https://dejure.org/2018,14178)
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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2005 - 4 K 4/03

    Kreis der kurabgabepflichtigen Personen; Vermutung einer Benutzungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 526/15
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei nicht verletzt (OVG Greifswald, Beschl. v. 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 34).

    Eine Haftung des Wohnungs- bzw. Gastgebers ist dann ausgeschlossen (OVG Greifswald, Beschl. v. 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 41).

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 526/15
    Denn es ist der Klägerin nicht zuzumuten, die Frage des Bestehens von Mitwirkungspflicht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens inzident klären zu lassen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 07.03.2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2014 - 1 K 14/11

    Wirksamkeit der Kurabgabensatzung einer Gemeinde

    Auszug aus VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 526/15
    Zwar hat es mit Blick auf eine dem § 9 Abs. 2 KAS entsprechende Haftungsbestimmung ausgeführt, dass alle Rechtsvorschriften, die die Kurabgabepflicht der beherbergten Personen selbst betreffen, mittelbar auch den Wohnungs- bzw. Gastgeber beschweren (Urt. v. 26.11.2014 - 1 K 14/11 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 526/15
    Die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung schlägt nach dem Rechtsgedankten aus § 139 BGB dann nicht auf die gesamte Regelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit durch, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (BVerwG, Urt. v. 27.01.1978 - VII C 44.76 -, juris).
  • VG Greifswald, 26.06.2012 - 3 B 208/12

    Erhebung einer Kurabgabe (hier vorläufiger Rechtsschutz)

    Auszug aus VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 526/15
    Sie führt dazu, dass die eingezogenen Beträge dem Abgabengläubiger wirtschaftlich zugeordnet werden, an den die beherbergte Person rechtlich geleistet hat (VG Greifswald, Beschl. v. 26.06.2012 - 3 B 208/12 -, juris Rn. 15).
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